Im Projekt Joboption Berlin stehen die Beschäftigungsbedingungen im Hotel- und Gaststättengewerbe, im Einzelhandel, in der Gebäudereinigung sowie im Bereich der Plattformarbeit im Fokus. Wie sind die Menschen beschäftigt? Welche Herausforderungen treiben sie um? Wie steht es um die Arbeitszeiten? Und wie um das Thema Mitbestimmung?
Die Branchen im Projekt vereint eins: Sie sind wirtschaftlich sehr bedeutend für Berlin, gleichzeitig fehlt es aufgrund der Beschäftigungsbedingungen zunehmend an Personal.
Neben den Beschäftigten kommen auch die Betriebe im Projekt zu Wort, denn nur unter Einbeziehung aller Beteiligten lassen sich Strukturen erkennen und nachhaltig verändern. Die Sozialpartnerdialoge bilden die Basis der Arbeit bei Joboption Berlin.
Aktuelles
Branchen
Wir arbeiten nicht mit Schablonen, unsere Ansätze zur Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen sind immer branchenspezifisch. Dabei orientieren wir uns an dem Begriff Gute Arbeit und sind der Überzeugung, ins Gespräch zu kommen und im Gespräch zu bleiben, ist der beste Weg, um mit allen Beteiligten Lösungen zu finden.
Minijobs
In Berlin gab es im zweiten Quartal 2023 insgesamt 203.821 geringfügig Beschäftigte. Dabei ist der Dienstleistungssektor in Berlin in bestimmten Branchen besonders geprägt von der Erwerbsform der geringfügigen Beschäftigung, denn allein 32 Prozent der gewerblichen geringfügig Beschäftigten in Berlin arbeiten in der Gebäudereinigung, im Hotel- und Gaststättengewerbe oder im Einzelhandel.
Zum 1. Oktober 2022 treten bundesweit neue Regelungen für die geringfügige Beschäftigung in Kraft. Demnach ist die Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 538 Euro an einer Wochenarbeitszeit von ca. zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen (Stand 2024: 12,41€) dynamisiert.
Der Minijob ist weiterhin nicht sozialversichert, das heißt Beschäftigte im Minijob sind nicht kranken-, pflege- und arbeitslosenversichert. Für die Rentenversicherung nutzt wiederum die Mehrheit der Minijobber:innen die Opt-Out Möglichkeit und verzichtet somit auf einen umfassenderen Altersschutz. Der Irrtum, für Minijobs gelte nicht das gleiche Arbeitsrecht wie sonst, ist weit verbreitet. Minijobs sind arbeitsrechtlich der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gleichgestellt. Das ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz geregelt.
Hinzukommt, dass Minijobs häufig berufliche Weiterentwicklung ausbremsen und für den Arbeitsmarkt wertvolle Qualifikationen verloren gehen, weil insbesondere Frauen nach der Familienphase unterqualifiziert im Minijob „wiedereinsteigen“ und dort oftmals aufgrund von fiskalischen Gründen verharren.
Zahlen für Berlin
- 34.303 geringfügig Beschäftigte im Hotel- und Gaststättengewerbe
- 24.492 geringfügig Beschäftigte im Einzelhandel
- 12.409 geringfügig Beschäftigte in der Gebäudebetreuung
Bundesagentur für Arbeit
Minijobber:innen haben „im Arbeitsrecht grundsätzlich die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte. […] Die Praxis zeigt jedoch, dass vielen Angestellten mit Minijob diese Rechte verwehrt werden.“
Im Rahmen von Joboption Berlin wird zum Arbeitsrecht bei geringfügiger Beschäftigung informiert und für die Risiken, die mit dieser Beschäftigungsform einhergehen, sensibilisiert. Häufig gelten Minijobs für Unternehmen als flexible Erwerbsform. Allerdings ist sie die teuerste Erwerbsform und ist oftmals nur attraktiv, da Arbeitsrechte, die auch in diesem Beschäftigungsverhältnis gelten, nicht eingeräumt werden, bspw. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder bezahlter Urlaub.
Die Vorteile einer Umwandlung von geringfügiger in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung werden sowohl für Arbeitnehmer:innen als auch Arbeitgeber:innen herausgestellt.
Publikationen
Geringfügige Beschäftigung in Berlin - ein ÜberblickBezirkliche Netzwerke
Mit Joboption Berlin sind wir in allen Berliner Bezirken gut vernetzt und stellen dort regelmäßig aktuelle Arbeitsergebnisse vor. Angebunden ist das Projekt zum Beispiel bei den Wirtschaftsförderungen oder den Bezirklichen Bündnissen für Wirtschaft und Arbeit (BBWA), den Stadträt:innen für Wirtschaft, Arbeit oder Soziales, oder bei den Beauftragten für Gute Arbeit in Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Tempelhof-Schöneberg und Pankow.
In den Netzwerken sind die Bezirksämter, die Jobcenter, die Agentur für Arbeit, Träger sozialer Projekte im Bezirk, Standortgemeinschaften lokaler Unternehmen und die bezirklichen Kreisverbände des Deutschen Gewerkschaftsbundes vertreten.
Das Projekt wird gefördert aus Mitteln der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung.
Kooperationspartner
Projektträger